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Aktenzeichen I 199/21

Datum 21.01.1922

Leitsatz 1. Genügt es bei Schadensersatzansprüchen zur Vorteilsausgleichung, daß Schaden und Vorteil nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge aus demselben Tatsachenkomplex hervorgehen? 2. Kann ein Urteil über den Grund eines Schadensersatzanspruchs ergehen, wenn unwiderlegt behauptet wird, daß der Schaden durch einen Vorteil voll ausgeglichen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067740406

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