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Aktenzeichen II 136/21
Datum 03.02.1921
Leitsatz Was gehört zur Begründung der Klage, wenn der Schuldner wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers hinterlegt hat und der eine Gläubiger gegen den anderen auf Einwilligung in die Auszahlung des Geldes an ihn klagt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067760412
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