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Aktenzeichen III 316/21

Datum 31.01.1922

Leitsatz Setzt die Kündigung gemäß §§ 581, 553 BGB. auch im Falle der erheblichen Gefährdung der Pachtsache durch den Pächter eine vorherige Abmahnung von seiten des Verpächters voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068080026

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