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Aktenzeichen II 438/21

Datum 31.01.1922

Leitsatz Wird der aus einem gegenseitigen Vertrage auf Erfüllung klagende Gläubiger dadurch seinerseits zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, daß der Beklagte sich zu der Erfüllung, die er zunächst verweigert hatte, bereit erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068090027

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