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Aktenzeichen VII 631/21
Datum 14.02.1922
Leitsatz Ist für Ansprüche aus einer Einigung im Sinne der Nr. 3 der Verordnung über die Festsetzung neuer Preise für die Weiterarbeit in Kriegsmaterial vom 21. November 1918 der ordentliche Rechtsweg zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068120055
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