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Aktenzeichen V 203/21
Datum 18.01.1922
Leitsatz Hat die bei Bestellung einer Amortisationshypothek getroffene Vereinbarung, daß die Zahlung der Tilgungsbeiträge nicht sofort zur Tilgung der Hypothekenforderung dienen, sondern daraus ein Guthaben angesammelt werden und erst nach Erreichung einer bestimmten Hohe des Guthabens der betreffende Hypothekenteil auf den zahlenden Eigentümer übergehen, sowie daß das Guthaben (der Amortisationsfonds) als Zubehör des Grundstücks von jedem neuen Eigentümer erworben werden solle, dingliche Wirkung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068150068
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