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Aktenzeichen V 508/21

Datum 22.02.1922

Leitsatz 1. Ergreift die Richtigkeit eines formgerecht beurkundeten Grundstücksveräußerungsvertrags notwendig auch die in der nämlichen Urkunde vollzogene Auflassung? 2. Vermag diese den Formmangel des mündlich vereinbarten Kaufgeschäfts zu heilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640681F0102

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