zurück

Aktenzeichen V 400/21

Datum 25.02.1922

Leitsatz Läßt sich die Vereinbarung eines einzutragenden dinglichen Vorkaufsrechts mit festem Preise gemäß § 140 BGB. in die Vereinbarung eines durch die Bestellung einer Auflassungsvormerkung zu sichernden schuldrechtlichen Vorkaufsrechts umdeuten? Ist eine solche Vereinbarung rechtsgültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068250122

Download PDF

zurück