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Aktenzeichen V 400/21
Datum 25.02.1922
Leitsatz Läßt sich die Vereinbarung eines einzutragenden dinglichen Vorkaufsrechts mit festem Preise gemäß § 140 BGB. in die Vereinbarung eines durch die Bestellung einer Auflassungsvormerkung zu sichernden schuldrechtlichen Vorkaufsrechts umdeuten? Ist eine solche Vereinbarung rechtsgültig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068250122
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