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Aktenzeichen II 439/21

Datum 07.03.1922

Leitsatz 1. Welche Grundsätze sind für die Auslegung der mit der Anmeldung übereinstimmenden Zeicheneintragung maßgebend, wenn die Anmeldung sich streng und ausschließlich an die Klasseneinteilung des patentamtlichen Warenverzeichnisses gehalten hat? 2. Unterliegt die Rechtsgültigkeit eines die Eintragung des Warenzeichens abändernden Berichtigungsbeschlusses des Patentamts behufs Entscheidung der Priorität (§ 9 Nr. 1 WZG.) der Nachprüfung durch das Gericht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068310162

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