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Aktenzeichen I 205/21
Datum 18.03.1922
Leitsatz 1. Haftet der Gemeindevorsteher einer preußischen Landgemeinde aus § 179 BGB. seinem Vertragsgegner persönlich, wenn er einen Kaufvertrag für die Gemeinde ohne Beobachtung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten und ohne eine vorschriftsmäßige Vollmacht abgeschlossen hat? 2. Zum Begriff des "Kennenmüssen" in § 179 Abs. 3 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068370191
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