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Aktenzeichen III 456/21
Datum 21.03.1922
Leitsatz Dürfen in Preußen Polizeibeamte von der Schußwaffe Gebrauch machen, insbesondere durch Abgabe von Schreckschüssen, um einen Fliehenden zwecks Feststellung seiner Person zum Stehen zu bringen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640683B0203
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