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Aktenzeichen III 406/21

Datum 21.03.1922

Leitsatz Ist die Formvorschrift des § 56 Nr. 8 der preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853 auch dann anzuwenden, wenn es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640683C0205

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