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Aktenzeichen I 5/22

Datum 25.03.1922

Leitsatz Gilt die Vorschrift des § 271 Abs. 3 ZPO., daß der Kläger bei Klagezurücknahme die Kosten zu tragen hat, auch für das Patentstreitverfahren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068430227

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