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Aktenzeichen III 435/21

Datum 31.03.1922

Leitsatz Ist ein deutscher Konsul amtlich befugt, die Sachen eines abwesenden, durch den Krieg an der Wahrnehmung seiner Rechte verhinderten Reichsangehörigen öffentlich versteigern zu lassen? Haftet das Reich für den durch eine solche Versteigerung entstandenen Schaden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068480239

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