zurück

Aktenzeichen VI 661/21

Datum 10.04.1922

Leitsatz 1. Finden die Vorschriften der § 379 Abs. 2 u. § 373 HGB. Anwendung, wenn der Käufer die dem Verderben ausgesetzte Ware unter Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher versteigern läßt? 2. Entsteht in diesem Falle zwischen dem Käufer und dem von ihm mit der Versteigerung beauftragten Gerichtsvollzieher ein bürgerlichrechtliches Vertragsverhältnis? Haftet der Käufer für Fehler des Gerichtsvollziehers bei der Bekanntmachung der Versteigerung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068550283

Download PDF

zurück