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Aktenzeichen III 483/21

Datum 11.04.1922

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verletzung der Amtspflicht, insbesondere durch Mißbrauch der Dienstwaffe, als in Ausübung der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 1 des Reichshaftungsgesetzes vom 22. Mai 1910 erfolgt anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068560286

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