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Aktenzeichen V 253/22

Datum 03.05.1922

Leitsatz Ist ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO. zulässig, wenn mit der Revision ein lediglich über die vorläufige Vollstreckbarkeit entscheidendes Urteil angefochten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640685B0303

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