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Aktenzeichen III 531/21

Datum 09.05.1922

Leitsatz Ist eine Vertragsabrede, wonach der Verkäufer eine Verbindlichkeit in bezug auf Preise, Lieferung und Lieferzeit nicht übernehmen und eine Streichung des Auftrags wegen Preisaufschlags nicht stattfinden soll, rechtlich zu beanstanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640685D0306

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