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Aktenzeichen V 585/21

Datum 26.04.1922

Leitsatz Darf ein Wechselschuldner, dem ein Recht auf Wechselprolongation eingeräumt ist, dies dem Gläubiger nur entgegenhalten, wenn er ihm rechtzeitig den Prolongationswechsel zur Verfügung gestellt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068640331

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