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Aktenzeichen II B 1/22

Datum 16.05.1922

Leitsatz 1. Zum Grundsatz der unveränderten Firmenfortführung im Falle des § 22 HGB. 2. Worauf hat sich die Prüfung des Registerrichters zu erstrecken, wenn eine abgeleitete Firma von dem Übernehmer durch Veräußerung einer Zweigniederlassung als selbständiges Geschäft oder auf andere Weise vervielfältigt werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068670341

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