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Aktenzeichen VII 403/21

Datum 19.05.1922

Leitsatz 1. Zur Haftung der Eisenbahn im Falle unvollständiger Angaben im Frachtbrief. 2. Zur Haftung der Versicherungsgesellschaft für eine Auskunft, die ein Angestellter des Generalagenten dem Versicherungsnehmer über eine nicht zweifelsfreie Bestimmung der Versicherungsbedingungen erteilt hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068680344

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