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Aktenzeichen III 565/21
Datum 19.05.1922
Leitsatz Wer haftet für den durch Anordnungen örtlicher Arbeiter- und Soldatenräte entstandenen Schaden, wenn diese Anordnungen die Heeresverwaltung betrafen, aber zugleich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffen worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068690346
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