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Aktenzeichen II 550/21

Datum 19.05.1922

Leitsatz Bedarf es, wenn eine vom Gesetz in zulässiger Weise abweichende Satzungsbestimmung infolge Änderung der Gesetzgebung undurchführbar wird, eines besonderen, die Satzungsbestimmung aufhebenden Beschlusses der Generalversammlung, oder tritt ohne weiteres der dem Gesetze entsprechende Zustand ein? Verteilung einer Superdividende an die der Gesellschaft Spiritus liefernden Aktionäre; Verbot solcher Lieferung durch das Gesetz über das Branntweinmonopol.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640686A0349

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