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Aktenzeichen I 465/21
Datum 31.05.1922
Leitsatz Haftet der Spediteur seinem Auftraggeber, wenn im besetzten deutschen Gebiete von der Besatzungsbehörde Waren beschlagnahmt werden, die nach dem Willen beider Vertragsteile auf Grund einer falschen Ausfuhrgenehmigung aus dem besetzten in das unbesetzte Gebiet übergeführt werden sollten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068760387
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