zurück
Aktenzeichen I 52/22
Datum 01.06.1922
Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein Kommunalverband den Preis für das an die Bäcker seines Bezirks bereits abgegebene, aber noch nicht verbrauchte Mehl nachträglich auf Grund des § 60 der Reichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919 erhöht hat und ein Bäcker den auf Grund dieser Preiserhöhung gezahlten Betrag zurückfordert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640687A0405
zurück