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Aktenzeichen I 52/22

Datum 01.06.1922

Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig, wenn ein Kommunalverband den Preis für das an die Bäcker seines Bezirks bereits abgegebene, aber noch nicht verbrauchte Mehl nachträglich auf Grund des § 60 der Reichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919 erhöht hat und ein Bäcker den auf Grund dieser Preiserhöhung gezahlten Betrag zurückfordert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640687A0405

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