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Aktenzeichen IV 311/20

Datum 13.01.1921

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Kirchenpatron verpflichtet, zu den Kosten einer Heizungsanlage beizutragen? 2. Inwieweit ist das Gericht an die nach §§ 707 flg. II 11 ALR. erlassene Entscheidung der Regierung gebunden, daß eine Heizungsanlage zwar zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes, aber nicht zur Erhaltung des Bauwerks notwendig sei? 3. Ist eine Entscheidung der Regierung über die Notwendigkeit der Heizungsanlage Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die Kirchengemeinde und der Patron zwar über die Notwendigkeit der Heizungsanlage, nicht aber über den Grund, aus dem diese notwendig ist, einverstanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069010001

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