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Aktenzeichen III 116/22

Datum 12.06.1922

Leitsatz 1. Sind Landesgesetze, die in die Rechte der Beamten eingreifen, unwirksam, wenn sie während der Beratung der Reichsverfassung und in Erwartung des von dieser zu gewährenden Schutzes der wohlerworbenen Rechte der Beamten erlassen worden sind? 2. Ist nach Art. 129 Abs. 2 der Reichsverfassung die Versetzung eines Beamten in ein Amt von geringerem Range zulässig? 3. Stehen die Bestimmungen des sächsischen Übergangsgesetzes für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919, soweit sie die Schuldirektoren betreffen, in Widerspruch mit der Reichsverfassung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069060024

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