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Aktenzeichen VI 370/21

Datum 15.06.1922

Leitsatz Hat der Käufer, der den Kaufpreis auf Verlangen des Verkäufers an dessen Bank mit dem Auftrag überwiesen hat, den Betrag an den Verkäufer gegen Duplikatfrachtbrief auszufolgen, es zu vertreten, daß die Bank diesem die irrige Auskunft gibt, das Geld sei nicht eingegangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069080032

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