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Aktenzeichen VII 591/21
Datum 16.06.1922
Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig für die Rückforderung einer Geldbuße, die an die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf Grund eines angeblich erzwungenen Vertrags gezahlt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069090035
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