zurück
Aktenzeichen III 657/21
Datum 19.06.1922
Leitsatz Ist ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen ist, im Sinne von § 566 BGB. vollwirksam, wenn der Mieter den Vertragsantrag des Vermieters auf gleicher Linie mit dessen Namenszug unter Voranstellung des Wortes "Einverstanden" unterschrieben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069100060
zurück