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Aktenzeichen III 657/21

Datum 19.06.1922

Leitsatz Ist ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen ist, im Sinne von § 566 BGB. vollwirksam, wenn der Mieter den Vertragsantrag des Vermieters auf gleicher Linie mit dessen Namenszug unter Voranstellung des Wortes "Einverstanden" unterschrieben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069100060

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