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Aktenzeichen VII 713/21

Datum 27.06.1922

Leitsatz 1. Kann sich ein Schaubühnenunternehmer, der die Abgabe der Garderobe gegen Marken vorschreibt, von der Rückgabepflicht dadurch befreien, daß er die Rückgabe an den Inhaber einer falschen, aber täuschend ähnlichen Marke nachweist? 2. Wie müssen die Garderobenmarken beschaffen sein, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069170080

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