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Aktenzeichen I 668/21

Datum 21.06.1922

Leitsatz 1. Kann der Kommissionär, wenn ihm Kommissionsgut zugesandt wurde, das beschädigt ankam, an seiner Entschädigungsforderung gegen die Eisenbahn ein Vorwegbefriedigungsrecht nach § 397 oder § 399 HGB. geltend machen? 2. Braucht der Kommissionär gegenüber der Konkursmasse des Kommittenten die Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen nach § 320 BGB. nur Zug um Zug gegen Befriedigung seiner Gegenforderungen vorzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069220125

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