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Aktenzeichen V 273/22

Datum 08.09.1922

Leitsatz Kann der Wechselgläubiger, wenn aus der Wechselurkunde nicht die Verpflichtung des Wechselschuldners hervorgeht, die Wechselsumme ausschließlich in der ausländischen Währung zu zahlen, auf welche sie lautet, einen wechselrechtlichen Anspruch auf solche Zahlung mit der Behauptung begründen, daß sie mündlich vereinbart worden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069270141

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