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Aktenzeichen III 258/22

Datum 22.09.1922

Leitsatz 1. Setzt die Haftung des Reichs aus § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1910 ein Verschulden des Reichs bei der Auswahl oder Überwachung des seine Amtspflicht verletzenden Soldaten voraus? 2. Kann die Zugehörigkeit zu einer revolutionären politischen Partei als Verschulden im Sinne des § 254 BGB. angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069300174

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