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Aktenzeichen VII 767/21

Datum 26.09.1922

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch auf den Erlös eines Gegenstandes, der auf Grund der Verordnung vom 23. Mai 1919, betr. die Verwertung von Militärgut (RGBl. S. 477), beschlagnahmt worden ist, oder für den Anspruch auf Wertersatz? 2. Wird für die in § 8 der Abgeltungsverordnung vom 4. Dezember 1919 (RGBl. S. 2146) bezeichneten Ansprüche durch die Vorschriften in § 4 der Verordnung der Rechtsweg ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069350192

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