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Aktenzeichen VII 684/21

Datum 29.09.1922

Leitsatz 1. Wird dadurch ein besonderer Verwahrungsvertrag zwischen dem Gast und dem Gastwirt stillschweigend abgeschlossen, daß der Gast Kleidungsstücke in einer dazu bestimmten Kleiderablage aufhängt? 2. Fällt ein Pelzmantel, den ein Gast trägt, unter den Begriff der "Kostbarkeiten" im Sinne des § 702 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069390202

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