zurück

Aktenzeichen VI 752/21

Datum 05.10.1922

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, daß das Berufungsgericht bei der Nachprüfung eines erstinstanzlichen Teilzwischenurteils über den Grund des Anspruchs die Aussagen von Zeugen berücksichtigt, die nach der Erlassung jenes Urteils in erster Instanz im Laufe des dort fortgesetzten Rechtsstreits vernommen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640693F0219

Download PDF

zurück