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Aktenzeichen III 517/21

Datum 13.10.1922

Leitsatz 1. Wie hat der Kurator der Gerichtskasse nach der Preußischen Kassenordnung für die Justizbehörden vom 28. März 1907 bei der Prüfung des monatlichen Überweisungsauszugs zu verfahren? 2. Darf der Kontrolleur der Gerichtskasse ihm obliegende Arbeiten durch einen Dritten, insbesondere durch den Rendanten, ausführen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069400222

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