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Aktenzeichen IV 616/21

Datum 22.05.1922

Leitsatz Kann bei gütergemeinschaftlicher Ehe ein Ehegatte durch letztwillige Verfügung bestimmen, daß ein anteilsberechtigter Abkömmling nach Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft auf ein Forderungsrecht gegenüber den übrigen Beteiligten in Höhe seines Anteils beschränkt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069460242

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