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Aktenzeichen IV 69/22

Datum 08.11.1922

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist die Rückforderung der Leistung eines wegen Geistesschwäche Entmündigten nach § 817 Satz 2 BGB. wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640694E0270

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