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Aktenzeichen III 707/21

Datum 20.10.1922

Leitsatz Haftet der Verkäufer von Heeresgut dem Käufer, wenn er es entgegen der Verordnung über die Zurückführung von Waffen und Heeresgut in den Besitz des Reiches vom 14. Dezember 1918 nicht abgeliefert hat, und es dann beim Käufer beschlagnahmt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640694F0273

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