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Aktenzeichen VI 110/22

Datum 26.10.1922

Leitsatz Sind die in § 3 der Devisenordnung vom 8. Februar 1917 bezeichneten Verbindlichkeiten, die ohne Einwilligung der Reichsbank eingegangen wurden, schlechthin nichtig, oder ist eine durch die Zustimmung der Reichsbank bedingte vertragliche Bindung der Parteien eingetreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069580298

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