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Aktenzeichen I 572/21
Datum 01.11.1922
Leitsatz Nach welchen Grundsätzen hat bei Auflösung eines Dienstvertrags, der die Erreichung und Verwertung von Erfindungen zum Gegenstande hat, die Auseinandersetzung wegen solcher Modelle zu erfolgen, die eine noch nicht bis zur gewerblichen Verwertbarkeit ausgereifte Erfindung verkörpern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640695F0315
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