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Aktenzeichen VI 115/22

Datum 06.11.1922

Leitsatz 1. Haben die Vorschriften des § 135 der Gewerbeordnung über die Beschränkung der Kinderarbeit als Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB. zu gelten? 2. Wie ist die Grenze zwischen den "Kindern" und den "jungen Leuten" im Sinne des § 135 der Gewerbeordnung zu ziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069660336

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