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Aktenzeichen III 32/22

Datum 07.11.1922

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen haftet das Deutsche Reich für Soldaten, welche aus militärisch beschlagnahmten Gebäuden Sachen entwenden, die zwar von der Beschlagnahme nicht unmittelbar betroffen, von der Militärbehörde jedoch mit den beschlagnahmten Räumen zugleich in Besitz genommen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069670338

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