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Aktenzeichen IV 752/21

Datum 16.11.1922

Leitsatz Findet § 606 Abs. 4 ZPO. Anwendung, wenn die Ehe, welche geschieden werden soll, nach den Gesetzen des Staates, dem der Ehemann angehört, nichtig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069700363

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