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Aktenzeichen II 75/22

Datum 21.11.1922

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen kann ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140, 142 HGB. darin gefunden werden, daß ein Gesellschafter seine Rechte nicht selbst auszuüben vermag? 2. Kann der Richter, wenn die Voraussetzungen der genannten Gesetzesstellen gegeben sind, von den dort vorgesehenen Maßnahmen nach seinem Ermessen absehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069740376

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