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Aktenzeichen VII 64/22

Datum 01.12.1922

Leitsatz Muß ein Vermieter, der auf Grund seines Vermieterpfandrechts Möbel des Mieters in Pfandbesitz nimmt und sie, ohne dazu ermächtigt zu sein, an dritte Personen vermietet, dem Mieter den Reinertrag der gezogenen Nutzungen herausgeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069800408

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