zurück

Aktenzeichen VI 266/22

Datum 04.12.1922

Leitsatz 1. Bedeutung des Fehlens der Handelserlaubnis. 2. Inwieweit ist gegenüber einem auf § 309 mit § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. gestützten Schadensersatzanspruch der Einwand eigenen Verschuldens des Geschädigten von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069810410

Download PDF

zurück