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Aktenzeichen VI 266/22
Datum 04.12.1922
Leitsatz 1. Bedeutung des Fehlens der Handelserlaubnis. 2. Inwieweit ist gegenüber einem auf § 309 mit § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. gestützten Schadensersatzanspruch der Einwand eigenen Verschuldens des Geschädigten von Bedeutung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069810410
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