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Aktenzeichen V 114/22
Datum 06.12.1922
Leitsatz 1. Ist das Revisionsgericht befugt, das Bestehen eines allgemeinen deutschen Sprachgebrauchs nachzuprüfen? 2. Besteht ein allgemeiner Sprachgebrauch des Inhalts, daß eine Handlung, die bis zu einem kalendermäßig bestimmten Tage vorgenommen werden muß, an diesem Tage nicht mehr vorgenommen werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069840417
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